Zentrale Anmeldung Kinderbetreuung


Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Tübinger Kindertageseinrichtungen in städtischer
und freier Trägerschaft und in der Kindertagespflege


Wird im Anmeldeformular der Begriff Kindertageseinrichtung oder Einrichtung verwendet, gilt dies immer auch für die
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege, die in Tübingen über den Tageselternverein Landkreis Tübingen e.V.  angeboten werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir uns entschieden, nicht jedes Mal darauf hinzuweisen.


Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Anmeldedaten Kind

Welches Kind möchten Sie anmelden?

Ein Kalender zur Auswahl des Datums


Namen und Adressen der / des Sorgeberechtigten

1. Sorgeberechtigte_r




2. Sorgeberechtigte_r



Geschwisterkinder

Gibt es Geschwisterkinder im Haushalt?

Bitte geben Sie Name, Vorname, Geburtsdatum an.
Falls Geschwisterkinder bereits in Tübinger Kindertageseinrichtungen sind, tragen Sie bitte den Namen der Einrichtung ein.


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Betreuungsdaten

Ab wann benötigen Sie den Platz?

Ein Kalender zur Auswahl des Datums


Wenn auch ein späterer Aufnahmetermin möglich ist, können Sie uns dies im „Feld für Kurznotizen“ mitteilen.


Welches Betreuungsangebot benötigen Sie?

Eine aktuelle Übersicht der Betreuungsangebote finden Sie unter www.tuebingen.de/kitas


1. Grundangebot

Das Grundangebot umfasst eine Betreuung bis zu 35 Stunden pro Woche für Kinder unter drei Jahren und für Kinder
von drei bis sechs Jahren.
Falls die von Ihnen gewünschte Einrichtung Frühbetreuung (FB) anbietet, und Sie dieses Angebot buchen möchten,
notieren Sie dies bitte im Feld für Kurznotizen.


Gewünschte Einrichtungen:



2. Erweitertes Angebot

Nur auszufüllen, wenn das Grundangebot zur Betreuung (bis zu 35 Stunden pro Woche) nicht ausreicht.


Das Erweiterte Angebot umfasst eine Betreuung von mehr als 35 Stunden pro Woche für Kinder unter drei Jahren
und Kinder von drei bis sechs Jahren.
Falls die von Ihnen gewünschte Einrichtung Frühbetreuung (FB) anbietet, und Sie dieses Angebot buchen möchten,
notieren Sie dies bitte im Feld für Kurznotizen.

Beachten Sie unbedingt:

Die Betreuungsform Kindertagespflege ist für Kinder über 3 Jahre nur als ergänzendes Angebot möglich und muss direkt über den
Tageselternverein Landkreis Tübingen e.V. angemeldet werden.

Für die Kita des Studierendenwerks Wilhelmstr. 97 können Sie nur anmelden, wenn wenigstens ein Sorgeberechtigter studierend ist.

Für die Kita des Universitätsklinikums können Sie nur anmelden, wenn wenigstens ein Sorgeberechtigter dort beschäftigt ist.
Für eine Bewerbung in der UKT Kita ist zusätzlich zur Anmeldung über das zentrale Anmeldeverfahren eine Bewerbung direkt beim Träger erforderlich.

Bei den Betriebskindergärten (Betriebskindergarten der Gerhard Rösch GmbH, Kinderkrippe Planckton, Kleinkindgruppe Tapsi e.V.)
können Sie ebenfalls angeben, wenn einer der Sorgeberechtigten dort beschäftigt ist.

Bitte vermerken Sie dies im Fall einer Anmeldung im „Feld für Kurznotizen“.





Angaben zur Berufstätigkeit und Familiensituation

Berufstätigkeit / Beschäftigungssituation*

1- Sorgeberechtigte_r

Ich bin berufstätig


Ich befinde mich in Ausbildung, Studium oder Wiedereingliederung


Ich plane meinen Berufseinstieg (Berufsbeginn, Wiedereingliederung, nach Elternzeit)

Meine wöchentliche Beschäftigungszeit (Arbeit, Ausbildung, Studium, Wiedereingliederung) beträgt in Stunden / pro Woche


Meine wöchentlichen Wegezeiten zur Arbeits-/Ausbildungsstelle betragen (Hin- und Rückweg) in Stunden / Woche


Ich bin arbeitsuchend gemeldet


Ich bin nicht berufstätig oder in Ausbildung


Bescheinigung Arbeitgeber / Ausbildungsstelle / Agentur für Arbeit / Krankenkasse / Uni beifügen


Ich lebe in einem Haushalt mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern alleine zusammen und sorge allein für deren Pflege und Erziehung


2. Sorgeberechtigte_r

Ich bin berufstätig


Ich befinde mich in Ausbildung, Studium oder Wiedereingliederung


Ich plane meinen Berufseinstieg (Berufsbeginn, Wiedereingliederung, nach Elternzeit)


Meine wöchentliche Beschäftigungszeit (Arbeit, Ausbildung, Studium, Wiedereingliederung) beträgt in Stunden


Meine wöchentlichen Wegezeiten zur Arbeit betragen (Hin- und Rückweg) in Stunden


Ich bin arbeitsuchend gemeldet


Ich bin nicht berufstätig oder in Ausbildung


Bescheinigung Arbeitgeber Ausbildungsstelle / Agentur für Arbeit / Krankenkasse / Uni beifügen


Eine/-r der Erziehungsberechtigten arbeitet mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15,6 Stunden/Woche als pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Tübingen.


Eine/-r der Erziehungsberechtigten ist ausschließlich am Nachmittag berufstätig.


*Als Beschäftigung gilt: Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Berufliche Bildungsmaßnahme,Schulausbildung, Hochschulausbildung, Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches oder Pflege von Angehörigen.


Eine Bescheinigung (Arbeitgeber / Ausbildungsstelle / Universität / Agentur für Arbeit / Krankenkasse) ist zwingend beizufügen, wenn Sie eine Beschäftigung angegeben haben bzw. angeben, eine solche antreten zu wollen. Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich die auf unserer Internetseite www.tuebingen.de/kitas bereitgestellten Formulare. Eine Auflistung der verfügbaren Formulare finden Sie weiter unten im Anschluss an das Feld für Kurznotizen.


Stimmen Sie der folgenden Aussage zu?
Wenn uns eine Betreuung mit den angegebenen Zeiten (Wunsch 1) zur Verfügung steht, können wir unseren beruflichen Tätigkeiten im geplanten Umfang nachgehen:



Familiäre Situation

Einer der beiden Sorgeberechtigten kann sich aufgrund einer Erkrankung dauerhaft nicht an der Kinderbetreuung beteiligen

Bitte ärztliche Bescheinigung beifügen

Einer der beiden Sorgeberechtigten ist mit der Pflege eines Angehörigen beschäftigt*. (Pflegeperson nach § 19 SGB XI)

Die wöchentliche Pflegezeit beträgt in Stunden (zirka) 

Bitte Bescheinigung Krankenkasse / Pflegekasse beifügen


Das angemeldete Kind hat einen besonderen Förderbedarf

Bitte Bescheinigung Kinderarzt / Frühförderstelle beifügen


In unserer Familie wird kein/kaum Deutsch gesprochen

Bitte Bescheinigung Integrationsstelle beifügen  


Das angemeldete Kind ist bereits älter als 4,5 Jahre (Vorschulkind) und wird noch in keiner Kindertageseinrichtung betreut (Vorschulkind)


Wir haben bereits ein Geschwisterkind in unserer Erstwunscheinrichtung



Möchten Sie uns etwas mitteilen?

Diese Formulare finden Sie unter www.tuebingen.de/kitas:

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Bescheinigung über besonderen Förderbedarf bzw. besonderen Sprachförderbedarf
  • Bescheinigung über die Beschäftigungssituation
  • Bescheinigung über Pflegetätigkeit

Andere Bescheinigungen können wir nicht akzeptieren!

Freiwillige Angaben


Bitte teilen Sie uns mit, aus welchen Gründen Sie die Einrichtung/das Angebot gewählt haben.

(freiwillige Angabe, diese Informationen haben keinen Einfluss auf die Platzvergabe)










Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen,
E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.
Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die
E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag angegeben haben, werden von den zuständigen
Beschäftigten der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung
des einheitlichen Anmeldesystems für alle Tübinger Kindertageseinrichtungen, des Führens der
zentralen Warteliste, der Bearbeitung der Anmeldung, der Vergabe der Betreuungsplätze nach
den festgelegten Vergabekriterien, der Abstimmung mit den freien Trägern, der Gewährung einer
Gebührenermäßigung nach Anzahl der Kinder im Haushalt, verarbeitet.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der
Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit § 24 Sozialgesetzbuch
(SGB) VIII, § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG, §§ 1 ff . Nutzungssatzung Kindertageseinrichtungen,
§§1 ff . Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen.

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• von Ihnen ausgewählte Kindertageseinrichtungen und deren Träger,
• den Tageselternverein Landkreis Tübingen e.V.,
• die Universitätsstadt Tübingen, Service-Center Bildung und Betreuung,
um die Anmeldung zu bearbeiten, den Betreuungsplatzwunsch zu prüfen, eine Gebührenermäßigung
abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt zu gewähren.

Die gemachten Angaben werden nach Ihrer Anonymisierung von der Universitätsstadt Tübingen,
Fachabteilung Kindertagesbetreuung, für die städtische Bedarfsplanung nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz
– KiTaG, verwendet.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen
Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird
geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor,
werden die Daten gelöscht.

Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf
Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung
der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, Ihre
personenbezogenen Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königsstraße 10a, 70173
Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten
rechtswidrig verarbeitet wurden.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus
§ 3 Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG, §§ 1 ff. Nutzungssatzung Kindertageseinrichtungen.
Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihre Anmeldung und Ihren Antrag auf Vermittlung
eines Betreuungsplatzes zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr
Antrag nicht bearbeitet werden.


Einwilligungserklärung:
Wenn in den von mir/uns ausgewählten Einrichtungen kein Betreuungsplatz zur Verfügung
gestellt werden kann, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die zentrale Anmeldestelle
Kinderbetreuung die gemachten Angaben auch an andere Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet Tübingen und deren Träger oder an den Tageselternverein Landkreis Tübingen e.V.
zur Bearbeitung der Anmeldung und Prüfung eines Betreuungsplatzes übermitteln kann.

Hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten für den Fall, dass in den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen
kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, verarbeitet die Universitätsstadt
Tübingen Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer freiwilligen Einwilligung nach Art. 6 Abs.
1 S. 1 a) DSGVO.

Dadurch ermächtigen Sie die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung, Ihre oben gemachten Angaben
auch an andere Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Tübingen und deren Träger
oder an den Tageselternverein Landkreis Tübingen e.V. zur Bearbeitung der Anmeldung und
Prüfung eines Betreuungsplatzes weiterzugeben.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen
Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird
geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit
nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

Als Betroffene/r haben Sie neben den oben genannten Rechten das Recht, Ihre einmal erteilte
Einwilligung jederzeit gegenüber der Universitätsstadt Tübingen zu widerrufen, ohne dass die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt
wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).



Vielen Dank für Ihre Anmeldung!



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